In diesen allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten folgende Begriffe:
DRG: Duijts Retail Group B.V., mit Sitz in Ede und eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 09102562, sowie verbundene Unternehmen;
Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt;
Kunde: Jede Partei, an die DRG Waren und/oder Dienstleistungen liefert oder zu liefern vereinbart hat, sowie jede Partei, die DRG mit einem anderen Auftrag betraut hat;
Vertrag: Alle Vereinbarungen zwischen DRG und dem Kunden in Bezug auf Entwicklung, Produktion, Import, Export und Handel von Produkten sowie die Lagerhaltung von Produkten zur Auslieferung – im weitesten Sinne des Wortes – einschließlich vom Kunden angenommener Angebote von DRG, sonstiger Aufträge sowie aller damit zusammenhängenden Handlungen und Rechtsgeschäfte.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Offerten von DRG sowie für alle Verträge und damit zusammenhängenden (Rechts-)Handlungen.
Durch das Aufgeben einer Bestellung, die Annahme eines Angebots oder den Abschluss eines Vertrags erklärt sich der Kunde vorbehaltlos mit diesen Bedingungen einverstanden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Weicht der Inhalt des Vertrags von diesen allgemeinen Bedingungen ab, hat der Vertrag Vorrang.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung einvernehmlich durch eine neue ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn möglichst nahekommt.
DRG ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde erklärt sich im Voraus mit solchen Änderungen einverstanden. Diese treten zu dem von DRG mitgeteilten Zeitpunkt oder mit Mitteilung an den Kunden in Kraft. Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm in diesem Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
Artikel 3 – Angebote und Offerten
Alle Angebote und Offerten von DRG sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn eine Annahmefrist genannt ist.
Mündliche Zusagen oder Angebote durch Vertreter, Mitarbeiter oder Hilfspersonen von DRG sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich durch DRG bestätigt wurden.
Handelt der Kunde in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens, finden die Artikel 6:227b Absatz 1 und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
Angebote und Preise von DRG gelten nicht automatisch für Folgeaufträge, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag zwischen DRG und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von DRG schriftlich annimmt oder DRG eine schriftliche Bestellung des Kunden bestätigt.
Fehlt eine solche Bestätigung, gilt die Rechnung von DRG als Auftragsbestätigung.
Eine Annahme des Kunden, die vom ursprünglichen Angebot abweicht, gilt als Ablehnung und neues Angebot, das DRG nicht bindet – auch bei geringfügigen Abweichungen.
Änderungen oder (Teil-)Stornierungen von Bestellungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DRG und gegen vollständige Erstattung aller bereits entstandenen Kosten möglich. DRG ist berechtigt, daraus entstehende Zusatzkosten in Rechnung zu stellen und Lieferfristen neu festzulegen.
Vorführprodukte und Beschreibungen in Broschüren, Angeboten, Werbematerialien oder auf der Website dienen nur zur Veranschaulichung und begründen keine Ansprüche des Kunden.
Artikel 5 – Preise
Preisangaben von DRG sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Preisänderungen durch z. B. Einkaufspreise, Wechselkurse, Steuern, Ein- und Ausfuhrabgaben, Transport- oder Versicherungskosten dürfen an den Kunden weitergegeben werden. Der Kunde ist an die neuen Preise gebunden und kann den Vertrag nur kündigen, wenn er Verbraucher ist.
Basieren Angebote auf vom Kunden gelieferten Daten, die sich später als falsch oder unvollständig erweisen, darf DRG die Preise und Lieferzeiten entsprechend anpassen.
Artikel 6 – Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen – andernfalls innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum – ohne Abzug oder Verrechnung. Verbraucher dürfen mit berechtigten Forderungen aufrechnen.
Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er automatisch in Verzug und DRG kann ohne Mahnung die gesetzliche (Handels-)Verzugszinsen gemäß Artikel 6:119(a) BW berechnen.
Ein nicht-verbrauchender Kunde muss alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten tragen. Diese betragen pauschal 15 % der Hauptsumme, mindestens jedoch € 500,00.
Der Kunde (nicht-Verbraucher) darf seine Zahlungsverpflichtungen nicht zurückhalten oder verrechnen.
DRG kann Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen, bevor mit (Teil-)Lieferungen begonnen wird. Bis dahin kann DRG die Leistung verweigern.
Artikel 7 – Lieferung von Waren
Die mit dem Kunden vereinbarten Lieferzeiten sind Richtwerte und keine verbindlichen Fristen. Die Überschreitung stellt keine Vertragsverletzung durch DRG dar.
Nur wenn ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde und DRG ihre Pflichten nicht fristgerecht erfüllt, muss der Kunde DRG schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen gewähren.
Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Änderungen des Vertrags oder durch verspätete Lieferung durch Dritte, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
Auch bei Zahlungsverzug oder fehlender Sicherheitsleistung des Kunden verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. DRG kann in einem solchen Fall gemäß Artikel 17 vom Vertrag zurücktreten.
DRG ist berechtigt, in Teillieferungen zu liefern. Diese Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.
Artikel 8 – Gefahrenübergang und Transport
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, geht das Risiko für die verkauften Waren auf den Kunden über, sobald sie das Lager von DRG verlassen haben.
Falls DRG den Transport übernimmt, hat der Kunde spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich Versandinstruktionen mitzuteilen.
Be- und Entladung sowie Transport erfolgen – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – auf Risiko und Kosten des Kunden. DRG ist nicht verpflichtet, im Namen oder Interesse des Kunden Schadenersatz bei Dritten geltend zu machen.
Holt der Kunde die Waren selbst ab, muss dies spätestens drei Werktage nach Mitteilung durch DRG erfolgen. Bei Verzögerung kann DRG die Ware nach eigenem Ermessen auf Risiko und Kosten des Kunden einlagern.
Artikel 9 – Durchführung des Vertrags
DRG führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden aus. Es wird kein bestimmtes Ergebnis oder Erfolg garantiert. Ein solches Ausbleiben entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten.
DRG beginnt mit der Lieferung oder Ausführung erst, wenn alle erforderlichen Informationen und Materialien vorliegen und eine vereinbarte Vorauszahlung erfolgt ist. Eventuelle Verzögerungen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.
Nimmt der Kunde die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht rechtzeitig ab, trägt er sämtliche daraus entstehenden (Mehr-)Kosten, wie Transport, Lagerung und nutzlose Aufwendungen.
Artikel 10 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, DRG bei der Vertragserfüllung zu unterstützen und alle relevanten Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verlässlichkeit der gelieferten Daten – auch wenn diese über Dritte bereitgestellt werden. DRG darf sich auf diese Daten verlassen. Der Kunde stellt DRG von jeglichen Schäden frei, die durch falsche oder unvollständige Daten entstehen.
DRG ist berechtigt, von ihr im Kundenauftrag erstellte Werke oder Unterlagen nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden z. B. für Werbezwecke zu verwenden.
Artikel 11 – Garantien
DRG sichert zu, dass Lieferungen ordnungsgemäß und gemäß den geltenden Branchenstandards erfolgen. Weitergehende Garantien bestehen nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Während der Garantiezeit garantiert DRG die gewöhnliche Qualität und Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Produkte.
Besteht eine Herstellergarantie, gilt diese auch zwischen DRG und dem Kunden. DRG wird den Kunden darüber informieren.
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.
Bei berechtigter Reklamation wird DRG nach eigener Wahl die Waren reparieren, ersetzen, zurücknehmen oder dem Kunden einen Preisnachlass oder eine Rückerstattung gewähren.
Artikel 12 – Verpackung (Emballage)
Mehrwegverpackung bleibt Eigentum von DRG und darf nur zweckbestimmt genutzt werden.
DRG entscheidet, ob der Kunde die Verpackung zurückgeben oder ob DRG diese abholen lässt und wer die Kosten trägt.
DRG darf eine Gebühr für Verpackung erheben. Wird diese fristgerecht zurückgegeben, erhält der Kunde eine Rückerstattung, ggf. abzüglich 10 % Bearbeitungskosten.
Ist die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört, entfällt das Rückgaberecht auf Erstattung.
Übersteigt der Schaden die berechnete Gebühr, ist DRG nicht zur Rücknahme verpflichtet und darf den Differenzbetrag in Rechnung stellen.
Einwegverpackung wird nicht zurückgenommen und darf beim Kunden verbleiben. Entsorgungskosten trägt der Kunde.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt
DRG behält sich das Eigentum an gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen – auch aus anderen Verträgen – vollständig einschließlich Zinsen und Kosten beglichen hat.
Der Kunde muss DRG-Waren getrennt lagern, damit sie jederzeit als Eigentum von DRG erkennbar sind.
Vor Übergang des Eigentums darf der Kunde die Waren weder vermieten, verkaufen, verpfänden noch anderweitig belasten – außer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs. Bei Weiterverkauf entsteht automatisch ein besitzloses Pfandrecht zugunsten von DRG.
Bei Zahlungsverzug darf DRG die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Kunden zurückholen. Der Kunde ist verpflichtet, dabei vollumfänglich mitzuwirken.
Artikel 14 – Reklamationen; Ausschlussfrist
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Erhalt auf Anzahl, Art und Verpackung sowie sichtbare Mängel zu überprüfen.
Beanstandungen hinsichtlich Anzahl, Art oder Verpackung müssen sofort auf dem Transport- oder Lieferschein vermerkt werden.
Reklamationen wegen falscher oder unvollständiger Ausführung des Vertrags oder (un)sichtbarer Mängel müssen schriftlich eingereicht werden:
durch Nicht-Verbraucher: innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware;
durch Verbraucher: bei Dienstleistungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach (geplanter) Erbringung;
bei Warenlieferungen durch Verbraucher: spätestens 2 Monate nach Entdeckung des Mangels. Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt das Recht auf Reklamation.
Die Reklamation muss klar und detailliert beschrieben sein. Die Meldung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Erkennt DRG die Reklamation an, kann sie nach eigener Wahl die Ware reparieren, ersetzen oder zurücknehmen und eine Rückerstattung oder Preisnachlass gewähren.
Rücksendungen ohne vorherige Zustimmung gemäß Absatz 5 erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.
Die Nutzung oder der Weiterverkauf der gelieferten Waren gilt als Annahme durch den Kunden.
Eine Reklamation berechtigt nicht zur Aussetzung oder Verrechnung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber DRG.
Artikel 15 – Haftung; Verjährung
DRG haftet nicht für Schäden des Kunden – einschließlich Todes-, Personen-, Folge-, Betriebs-, Gewinn- oder Stillstandsschäden – es sei denn, der Schaden ist ausschließlich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung zurückzuführen.
DRG haftet nicht für Mängel, die erst nach Lieferung entdeckt werden.
DRG haftet nicht für Schäden, die durch Verstöße des Kunden gegen DRG-Anweisungen entstehen.
DRG haftet nicht für Schäden durch Produktfehler bei Waren, die sie von Dritten bezogen hat. In diesen Fällen muss der Kunde den ursprünglichen Hersteller in Anspruch nehmen.
DRG haftet nicht für Schäden aus fremden Informationen (z. B. Handbüchern), die sie im Rahmen des Vertrags von Dritten erhalten hat.
DRG haftet nicht für Schäden, die durch Anweisungen des Kunden verursacht wurden.
Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach Bekanntwerden schriftlich bei DRG zu melden.
Ansprüche im Zusammenhang mit Dienstleistungen verjähren in 1 Jahr ab Fälligkeit oder Schadensereignis.
Ansprüche wegen Warenlieferung verjähren in 2 Jahren ab Reklamationszeitpunkt gemäß Artikel 14.
Nicht-Verbraucher haben DRG von allen Drittansprüchen im Zusammenhang mit gelieferten Waren oder Dienstleistungen freizustellen, es sei denn, der Kunde kann beweisen, dass kein Zusammenhang mit dem Vertrag besteht.
Ungeachtet der übrigen Regelungen ist die Haftung von DRG stets auf den Rechnungswert des betreffenden Vertrags beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Haftpflichtversicherer im Einzelfall auszahlt.
Artikel 16 – Geistiges Eigentum
Alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Waren verbleiben bei DRG. Der Kunde darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigen, veröffentlichen oder nachahmen.
Der Kunde darf DRG-Waren nur unter der Marke, dem Logo oder Handelsnamen sowie gemäß den ursprünglichen Spezifikationen vertreiben. Er darf Kennzeichnungen, Aufdrucke oder Anleitungen nicht verändern.
Der Kunde stellt DRG von Ansprüchen Dritter aus geistigem Eigentum frei, wenn Waren auf Wunsch oder nach Spezifikation des Kunden gefertigt wurden.
Der Vertrag beinhaltet keine Übertragung geistiger Eigentumsrechte auf den Kunden oder an mitgelieferte Unterlagen.
Artikel 17 – Vertraulichkeit
Alle Informationen, die von DRG als vertraulich eingestuft werden oder vernünftigerweise als vertraulich gelten, dürfen nicht offengelegt werden. Der Kunde muss diese Pflicht auch gegenüber seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten durchsetzen.
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn gesetzliche oder gerichtliche Vorschriften die Offenlegung verlangen.
Artikel 18 – Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt im Sinne von Art. 6:75 BW wird die Vertragserfüllung für die Dauer der Störung ausgesetzt, ohne dass DRG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
Wird die Vertragsausführung aufgrund unbekannter Umstände oder höherer Gewalt (z. B. Feuer, Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Streiks) unmöglich, besteht keine Zahlungspflicht. DRG wird mit dem Kunden über eine Vertragsanpassung sprechen, einschließlich möglicher Auswirkungen auf Preis oder Lieferzeit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate oder ist damit zu rechnen, dass sie dies tut, kann der Kunde den Vertrag per Einschreiben mit sofortiger Wirkung kündigen – ohne Anspruch auf Entschädigung.
Artikel 19 – Aussetzung; Auflösung
Nur DRG und Verbraucher-Kunden können durch schriftliche Erklärung ohne gerichtliches Verfahren den Vertrag ganz oder teilweise aussetzen oder auflösen, wenn:
der Vertrag oder diese AGB verletzt werden;
Zahlungsaufschub beantragt oder Insolvenz eröffnet wird;
eine Partei unter Kuratel oder Verwaltung gestellt wird;
das Unternehmen verkauft oder aufgelöst wird;
Genehmigungen entzogen werden; oder
ein wesentlicher Teil des Vermögens gepfändet wird.
In diesen Fällen werden alle (künftigen) Forderungen von DRG gegenüber nicht-verbrauchenden Kunden sofort und vollständig fällig.
Artikel 20 – Abtretung; Subunternehmer
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DRG an Dritte übertragen.
DRG ist berechtigt, für die Vertragserfüllung Dritte einzusetzen. Der Kunde akzeptiert die Bedingungen dieser Dritten. Gegenüber Nicht-Verbrauchern haftet DRG nicht für Schäden, die durch das Verhalten dieser Dritten entstehen.
Artikel 21 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ist eine Bestimmung unwirksam oder nach Treu und Glauben unzumutbar, gilt eine Regelung, die den Umständen entsprechend akzeptabel und der ursprünglichen Intention am nächsten kommt.
Artikel 22 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zwischen DRG und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Gelderland, Standort Arnheim, zuständig.
Artikel 23 – Schlussbestimmung
Der niederländische Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die einzig verbindliche Fassung. Im Falle von Abweichungen zwischen der niederländischen und der englischen Version hat der niederländische Text Vorrang.